Home
Firma
Service
Produkte
Kontakt
 
Plant Science Services GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
   

Download der AGBs

I. Allgemeines und Geltungsbereich
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Plant Science Services GmbH schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung hinausgehen, haben keine Gültigkeit.
II. Angebote
  Die Angebote der Plant Science Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, Bestellungen und Auftragserteilungen bedürfen ebenso der Schriftform wie Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
III. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung der Plant Science Services GmbH. Noch auszuliefernde Rückstände sind hinsichtlich der Lieferzeit freibleibend.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Dürre, Frost, Hagel) und von Ereignissen, die der Plant Science Services GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Seuchen, Streik, Aussperrungen, Krieg, behördliche Anordnungen etc.), auch wenn sie bei Vorlieferanten oder beauftragten Unternehmen eintreten, hat die Plant Science Services GmbH nicht zu vertreten. Hierdurch verlängern sich verbindlich vereinbarte Fristen und Termine für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Anlaufzeit von sechs Wochen. Ferner ist die Plant Science Services GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils von einem Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Käufer oder Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung hinsichtlich des nichterfüllten Teils zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Plant Science Services GmbH von der Lieferverpflichtung frei, so entstehen daraus für den Käufer oder Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.
3. Die Plant Science Services GmbH ist zu Teilleistungen oder -lieferungen berechtigt.
IV. Preise und Zahlungsverpflichtungen
1. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Daneben sind die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe sowie ggfs. sonstige Sonderabgaben zu zahlen. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten in Deutsche Mark bzw. Euro. Ausländische Zahlungs-mittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Deutsche Mark bzw. Euro umgerechnet.
3. Die Plant Science Services GmbH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Preiserhöhungen von Zulieferern und Materialpreissteigerungen, eintreten. Die Kostenerhöhungen werden auf Verlangen nachgewiesen. Diese Preisvorbehaltsklausel ist frühestens vier Monate nach Abschluß des Vertrages anwendbar.
4. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen wird ein Skonto von 2% auf den Nettopreis gewährt, sofern der Käufer oder Auftraggeber alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen oder Aufträgen vollständig erfüllt hat. Die Plant Science Services behält sich zudem vor, Lieferungen gegen Nachnahme auszuführen.
5. Bei Zahlungsverzug kann die Plant Science Services GmbH ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 berechnen.
6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Die Zahlung gilt erst mit Einlösung als erbracht. Entstehende Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers oder Auftraggebers.
7. Die Plant Science Services GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen maximal in Höhe des Preises nebst aller Kosten zu verlangen.
8. Die Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, gegen Ansprüche der Plant Science Services GmbH ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig.
V. Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager der Plant Science Services GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Plant Science Services GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Anfallendes Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Käufer.
4. Die Plant Science Services GmbH wird die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig unter Berücksichtigung von Besonderheiten der zu transportierenden Ware ausführen. Offene Wagenladungen werden abgedeckt.
5. Mehrwegverpackungen bleiben das Eigentum der Plant Science Services GmbH. Sie werden gegen Hinterlegung eines Geldbetrages, der mit der Rechnung berechnet wird, ausgegeben. Dieser Betrag wird bei Rückgabe der Verpackung zurückgezahlt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen und Verlängerungen.
2. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Plant Science Services GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich eventueller anerkannter Saldoforderungen aus Kontokorrent aus der Geschäftsbeziehung.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsvertrag, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit in Höhe des Rechnungsendbetrages an die Plant Science Services GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug ist und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Für diese Fälle wird die Plant Science Services GmbH hiermit von dem Käufer bevollmächtigt, den Erwerber von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche dazu erforderlichen Unterlagen der Plant Science Services unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
4. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Plant Science Services GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
5. Das Eigentum der Plant Science Services GmbH an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die Pflanzen bis zu Weiterveräußerung auf seinem oder einem fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Pflanzen sind getrennt von anderen Pflanzen pfleglich und artgerecht zu halten.
6. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (Pfändung) ist der Käufer verpflichtet, zu widersprechen, auf das Eigentum der Plant Science Services GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO werden kann. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7. Die vorstehenden Sicherheiten werden auf Verlangen nach Wahl der Plant Science Services GmbH freigegeben, sofern ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
VII. Garantie und Gewährleistung
1. Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen wird nicht übernommen. Wenn der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie verlangt, so kann die Plant Science Services GmbH hierfür einen gesonderten Betrag berechnen. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Käufer den Pflanzen die für die Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanzzeit und -tiefe, Düngung und Bewässerung etc.. Den Nachweis dafür hat der Käufer zu erbringen. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc., sind von der Garantie nicht umfaßt.
2. Die Ware ist bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellt Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn Tagen nach Anlieferung zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls zehn Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung, schriftlich gerügt werden. Für Privatkunden gilt eine Frist zur Mängelrüge von sechs Monaten nach Lieferung.
3. Bei berechtigter Mängelrüge - auch bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - ist die Plant Science Services GmbH zur Ersatzlieferung berechtigt.
4. Läßt die Plant Science Services GmbH eine ihr gesetzte angemessenen Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert zu haben, oder wird die Ersatzlieferung unmöglich, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Wandelung oder Minderung zu verlangen.
VIII. Schadensersatzansprüche
1. Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die Plant Science Services GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist bei Lieferungen auf den Nettowarenwert, im übrigen auf den Rechnungsbetrag beschränkt.
IX. Schutzrechte, Markenzeichen, Unterlagen
1. Der Kauf von patentrechtlich und sortenrechtlich geschützter Pflanzen sowie solcher, deren Namen markenrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, diese Pflanzen ausschließlich mit dem mitgelieferten Originaletikett weiterzuverkaufen.
2. Der Gebrauch von Markenzeichen der Plant Science Services GmbH ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Plant Science Services GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz der Plant Science Services GmbH.
2. Es gilt deutsches Recht.